Wir über uns

Der Amtsrichterverband wurde am 11.12.2003 in Karlsruhe gegründet. Er ist ein Verband nur für Amtsrichterinnen und Amtsrichter. Er steht allen Amtsrichterinnen und Amtsrichtern in Deutschland offen.

Inzwischen hat sich der Amtsrichterverband auf andere Bundesländer, vor allem Nordrhein-Westfalen, ausgedehnt. Dort bekam er bei den Richterratswahlen im November 2006 fast die Hälfte der Stimmen der Amtsrichter.

Seit diesem überraschenden Erfolg entsendet der Amtsrichterverband in Nordrhein-Westfalen seit 2007 auch Vertreter in den Hauptrichterrat (Landesrichtervertretung beim Justizministerium in Düsseldorf), in den Präsidialrat (der bei der Besetzung von Beförderungsstellen mitwirkt) und in den Bezirksrichterrat in Hamm.

Bei den Wahlen zum Bezirksrichterrat beim OLG Karlsruhe hat der Amtsrichterverband im Jahre 2016 einen von fünf Sitzen erhalten.

Wir wollen die anderen Richterverbände nicht überflüssig machen. Langjährige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Interessen der Amtsgerichte, obwohl dort die meisten Richter arbeiten, in den großen Richterverbänden zu kurz kommen. Wir meinen, dass die Amtsrichter(innen) eine eigene Vertretung benötigen, in der sie ihre Interessen nicht immer den Interessen anderer unterordnen müssen.

Schon die Existenz des Amtsrichterverbandes hat etwas bewirkt: Aufgeweckt durch die ungewohnte Konkurrenz, hat der Deutsche Richterbund Nordrhein Westfalen eine Amtsrichterkommission gegründet und einen Amtsrichtertag ins Leben gerufen. Wir finden das gut. Allerdings haben wir bisher nicht feststellen können, dass sich die Amtsrichterkommission und der Amtsrichtertag im Deutschen Richterbund durchsetzen konnten.

Ist der Amtsrichterverband, wie der Richterbund befürchtet, die Spaltung der Richterschaft? Gefährdet der Amtsrichterverband, wie der Deutsche Richterbund erklärt hat, die Einheit der Justiz? Wir meinen: nein. Demokratie braucht keine Einheitspartei, sondern Pluralismus. Konkurrenz belebt das Geschäft. Missstände und Ungerechtigkeiten müssen offen angesprochen und diskutiert werden, statt unter dem Deckmantel der Einheit der Justiz zu verschwinden. Dort wo Gemeinsamkeiten bestehen, arbeiten wir gerne mit den anderen Richterverbänden zusammen. Wir lassen es uns aber nicht nehmen, dort, wo die Interessen der Amtsrichter zu kurz kommen, den Finger in die Wunde zu legen.