Der ARV ist ein eingetragener Berufsverband.
Warum es ihn gibt und wie er entstand können Sie unter Wir über uns erfahren.
Diese Internetseiten sind im Zusammenhang zu sehen mit Artikel 2 unserer Verbandssatzung und dem dort genannten Informationsbedürfnis unserer Kolleginnen und Kollegen, den Richterinnen und Richtern an Amtsgerichten. Auch Anfragen, Bemerkungen oder Anregungen stehen wir aufgeschlossen gegenüber (Kontakt).
Vor Kritik fürchten wir uns nicht, im Gegenteil. Sie ist hoch willkommen, ob sie nun von Mitgliedern, Kollegen/innen, der Justizverwaltung oder der Öffentlichkeit kommt. Sie ist uns insbesondere allemal lieber als "Kaffeerunden-Kritik". Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten.
Bitte teilen Sie uns jeweils mit, ob Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Kritik einverstanden sind. Ohne einen entsprechenden Zusatz gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
Ganz besonders würden wir uns freuen über Beiträge von Kolleginnen und Kollegen, die wir hier auch gerne publizieren.
Ziele des Amtsrichterverbandes:
Gerechte Umsetzung des vertikalen Belastungsausgleichs
Reale Beförderungschancen für den/die Amtsrichter/in
Gerechter und tragbarer Eildienst / Bereitschaftsdienst an den Amtsgerichten unter Einbeziehung der Land- und Oberlandesgerichte.
Amtsangemessene Besoldung
Information:
Wir liefern direkte und ehrliche Statistiken über die aktuelle Belastungsquote und den vertikalen Belastungsausgleich.
Ziel:
Gleiche Belastung für alle Gerichtszweige