Eildienst an den Amtsgerichten - geplante Verlagerung der Zuständigkeit vom Landgericht/Oberlandesgericht an die Amtsgerichte
Auf Vorschlag des Landes Bayern berät die Justizministerkonferenz am 14./15.11.2018 u.a. zu beschließen, den Bundesgesetzgeber aufzufordern, das GVG zu ändern und die Ländergesetzgebungen zu bewegen, Öffnungsklauseln in dem jeweiligen StVollzG aufzunehmen, um eine Verlagerung der Zuständigkeiten sowohl im Eildienst als auch im regulären Dienst von dem Landgericht/Oberlandesgericht hin zum Amtsgericht zu bewirken.
Der Amtsrichterverband hatte zuvor am 26.10.2018 den Justizminister des Landes NRW sowie alle anderen Minister der Länder unter Hinweis auf die einseitige Belastung der Amtsgerichte und fehlender sachlicher und personeller Ausstattung gebeten, den Antrag des Landes Bayern nicht zu unterstützen. Der Amtsrichterverband hält es z.Z. für unvertretbar, über eine Erweiterung des amtsgerichtlichen Bereitschaftsdienstes auf Verfahren der Land- und Oberlandesgerichte auch nur nachzudenken.
Gleichwohl und entgegen hiesiger Stellungnahme hat die 89. Justizministerkonferenz am 15.11.2018 den folgenden Beschluss gefaßt:
Die Ministerien der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben geantwortet und sich wie folgt geäußert:
Antwort aus Sachsen Antwort aus Schleswig-Holstein Antwort aus Thüringen
Antworten aus Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz
Antwort aus Nordrhein-Westfalen
Die anderen Länder haben sich bislang noch nicht gemeldet....
Der Gesetzgeber wird nunmehr aktiv, die Zuständigkeiten sollen auf die Amtsgerichte übertragen werden.
Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt ein Gesetzesentwurf der Landesregierung (Fixierungsnovelle) vor.
Der Amtsrichterverband hat dazu gegenüber dem Justizministerium NRW umfänglich Stellung bezogen:
Stellungnahme des Amtsrichterverbandes vom 23.01.2019
Für den Bundesgesetzgeber liegt nunmehr ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 22.02.2019 (Referentenentwurf) vor.
Der Amtsrichterverband hat gegenüber dem Bundesjustizministerium, trotz der Kürze der Zeit, umfänglich Stellung bezogen:
Stellungnahme des Amtsrichterverbandes vom 01.03.2019